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Förderung
Grundsatz
In Paragraph 4 der Satzung der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Schullandheime heißt es unter Absatz 1 Zweck und Zielsetzung: „… fördert die Bildung und Erziehung der Jugend, indem er die Schullandheimarbeit in ihren pädagogischen, wirtschaftlichen und juristischen Belangen unterstützt.“ Dazu vermittelt die Arbeitsgemeinschaft durch sie eingeworbene finanzielle Zuwendungen. Diese Mittel sind begrenzt. Deshalb fühlen wir uns verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass diese unseren Mitgliedern vermittelten finanziellen Zuwendungen mit größter Nachhaltigkeit eingesetzt werden.
Der Begriff der Nachhaltigkeit setzt sich im allgemeinen Verständnis aus den drei folgenden Komponenten zusammen:
Ökologische Nachhaltigkeit: Schullandheime arbeiten so, dass die sie umgebende
Natur und Umwelt für aktuelle und nachfolgende Besucher erhalten bleibt.
Wirtschaftliche Nachhaltigkeit: Schullandheime wirtschaften so, dass sie sich eine dauerhafte Grundlage für ihr wirtschaftliches Überleben schaffen. Sie erschaffen sich eine tragfähige Basis für ihren Fortbestand.
Soziale Nachhaltigkeit: Schullandheime leisten mit ihrer Arbeit einen Betrag der
unsere Gesellschaft stärkt und entwickelt. Sie nützen der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Quellen
Wir unterscheiden derzeit zwei Arten von finanziellen Zuwendungen:
Vergabekriterien
Die Arbeitsgemeinschaft Hamburger Schullandheime möchte das Verfahren zur Vergabe der Zuwendungen transparent und damit nachvollziehbar gestalten. Dafür ist die Beschreibung von Vergabekriterien erforderlich:
Dies kann beispielsweise durch folgende Maßnahmen geschehen:
Vergabeverfahren
Grundsätzlich soll die Beantragung, Vergabe und Abrechnung der finanziellen
Zuwendungen mit einem möglichst geringen Verwaltungsaufwand verbunden sein. Der Umfang der auszufüllenden Formulare sowie der beizubringenden Unterlagen sollen
nicht der „Abschreckung“ dienen, sondern Fehler und Verzögerungen vermeiden helfen.
