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Förderung

Grundsatz
In Paragraph 4 der Satzung der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Schullandheime heißt es unter Absatz 1 Zweck und Zielsetzung: „… fördert die Bildung und Erziehung der Jugend, indem er die Schullandheimarbeit in ihren pädagogischen, wirtschaftlichen und juristischen Belangen unterstützt.“ Dazu vermittelt die Arbeitsgemeinschaft durch sie eingeworbene finanzielle Zuwendungen. Diese Mittel sind begrenzt. Deshalb fühlen wir uns verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass diese unseren Mitgliedern vermittelten finanziellen Zuwendungen mit größter Nachhaltigkeit eingesetzt werden.
Der Begriff der Nachhaltigkeit setzt sich im allgemeinen Verständnis aus den drei folgenden Komponenten zusammen:
Ökologische Nachhaltigkeit: Schullandheime arbeiten so, dass die sie umgebende
Natur und Umwelt für aktuelle und nachfolgende Besucher erhalten bleibt.
Wirtschaftliche Nachhaltigkeit: Schullandheime wirtschaften so, dass sie sich eine dauerhafte Grundlage für ihr wirtschaftliches Überleben schaffen. Sie erschaffen sich eine tragfähige Basis für ihren Fortbestand.
Soziale Nachhaltigkeit: Schullandheime leisten mit ihrer Arbeit einen Betrag der
unsere Gesellschaft stärkt und entwickelt. Sie nützen der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Quellen
Wir unterscheiden derzeit zwei Arten von finanziellen Zuwendungen:

  1. Mittel der Behörde für Schule und Berufsbildung, ausschließlich für Heime in schulischer Trägerschaft
  2. Mittel aus Spenden

Vergabekriterien
Die Arbeitsgemeinschaft Hamburger Schullandheime möchte das Verfahren zur Vergabe der Zuwendungen transparent und damit nachvollziehbar gestalten. Dafür ist die Beschreibung von Vergabekriterien erforderlich:

  1. Die Vergabe der Mittel richtet sich nach den Vorgaben der Geldgeber.
  2. Die Zuwendungen helfen in Notlagen, z.B.: Wetterschäden, technische Defekte, unerwartete Forderungen Dritter.
  3. Die Arbeitsgemeinschaft Hamburger Schullandheime möchte insbesondere Entwicklungen, die sich an den genannten Nachhaltigkeitskriterien orientieren, fördern.

Dies kann beispielsweise durch folgende Maßnahmen geschehen:

  • Zukunftsorientierte Neuausrichtung des Heimes, z.B. beim Generationswechsel im Vereinsvorstand oder bei der Profilentwicklung.
  • Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung, z.B. durch die Durchführung von Zertifizierungen wie dem Qualitätsleitfaden des Verbandes Deutscher Schullandheime, Öko-Audit, etc.
  • Teilnahme an den aktuellen Schwerpunktmaßnahmen, Initiativen und Kampagnen der Arbeitsgemeinschaft, bei denen durch die Bündelung von Einzelmaßnahmen und durch die Zusammenarbeit von Schullandheimen Synergie-Effekte und effektive Mitteleinsatz erzielt werden sollen, z.B. Nachhaltiges Gebäudemanagement oder Konzeptentwicklung.
  • Inanspruchnahme von wirtschaftlicher Beratung, z.B. durch die  Arbeitsgemeinschaft oder externe Anbieter.
  • Teilnahme an Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft und anderer Träger, in
    denen über aktuelle Entwicklungen informiert wird, z.B. Hauselterntreffen,
    Inforen, Hauptversammlungen, Open Door, Bundesarbeitstagung, Messen.
  • Entwicklung von Konzepten für die wirtschaftliche und pädagogische
    Entwicklung des SLHs, z.B. Geschäftsentwürfe, Investitionspläne, Strategiepapiere, Skizzen zur Profilbildung, Sponsoring-Kampagnen, Initiativen zur Schulanbindung.

Vergabeverfahren
Grundsätzlich soll die Beantragung, Vergabe und Abrechnung der finanziellen
Zuwendungen mit einem möglichst geringen Verwaltungsaufwand verbunden sein. Der Umfang der auszufüllenden Formulare sowie der beizubringenden Unterlagen sollen
nicht der „Abschreckung“ dienen, sondern Fehler und Verzögerungen vermeiden helfen.

Download: VergabeFinanzmittel.pdf