Liebe Mitglieder, liebe Vorstände der Landesverbände, liebe Vorstandsmitglieder, liebe Ehrenvorsitzenden,
hiermit laden wir Sie und Euch herzlich zur Mitgliederversammlung des Verbandes Deutscher Schullandheime e.V. ein. Diese wird digital am 18.06.2022 in der Zeit von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr stattfinden. Die Einwahl zur Videokonferenz erfolgt über den folgenden Link: https://us06web.zoom.us/j/85344526099?pwd=ck1MaEpRRnR5M2x2NGt4NS9hZ1Q1dz09
Im Anhang dieser E-Mail sind folgende Unterlagen zur Vorbereitung für die Mitgliederversammlung zu finden:
Für die Teilnahme an den digitalen Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Mitgliederversammlung ist eine vorherige Akkreditierung erforderlich.
Akkreditierung
Der Verband Deutscher Schullandheime e.V. lädt seine stimmberechtigten Mitglieder, die Landesverbände und die Mitglieder des Bundesvorstandes sowie die Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglieder dazu ein, sich für die bevorstehenden Online – Abstimmungen sowie Vorstandswahlen als Stimmberechtigte/er akkreditieren zu lassen.
Wir bitten Sie und Euch im Zeitraum vom 02.05.22 (12.00 Uhr) bis 23.05.22 (12.00 Uhr) als Stimmberechtigte/er eine Akkreditierung unter folgenden Link vorzunehmen: https://forms.gle/zXsnQL2rFyoFhUtU6 (Sollte beim Aufruf des Links per Klick ein Hinweis erscheinen, dass der Browser aktualisiert werden muss, kann der Link in den Browser kopiert werden. Eine Aktualisierung ist nicht notwendig).
Weitere Hinweise zum Ablauf des Akkreditierungs- und Wahlverfahrens sind unten zu finden.
Für Fragen stehen wir Ihnen und Euch gerne zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen aus der VDS – Geschäftsstelle
Constanze Couzens und Lena Schmidt
Akkreditierungs- und Wahlverfahren
Folgende Hinweise zum Akkreditierungs- und Wahlverfahren sind zu beachten:
Stimmberechtigt (Abstimm- und Wahlberechtigt) sind gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung nur die Ordentlichen (als gemeinnützig anerkannten) Mitglieder, die auch auf dem Stimm-/Wahlformular bestätigen müssen, im Besitz eines aktuellen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheides (Datum der Ausstellung nicht älter als drei Jahre) zu sein.
Jeder Heimträger hat als ordentliches Mitglied je betriebenem Schullandheim eine Stimme, bei mehreren Schullandheimen eines stimmberechtigten Trägers müssen entsprechend der Zahl der Schullandheime mehrere Stimmberechtigte eine Akkreditierung zur Stimmabgabe beantragen. Diese Personen müssen sich einzeln, mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen akkreditieren. Stimmenhäufung ist nur zulässig, wenn ein Vertreter eines stimmberechtigten Schullandheimträgers auch den ihm zugehörigen Landesverband vertritt. In diesem Falle sind zwei Abschnitte entsprechend auszufüllen. Die Landesverbände haben eine nach dem Beitragsaufkommen der ihnen angeschlossenen Mitglieder gestaffelte Stimmenzahl (höchstens 5).
Jedes Mitglied des Bundesvorstandes sowie die Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglieder sind mit jeweils einer Stimme stimmberechtigt. Außerordentliche Mitglieder (kein Nachweis der Gemeinnützigkeit) und sonstige Teilnahmeberechtigte haben laut unserer Satzung weder Wahl- noch Stimmrecht können aber selbstverständlich an der digitalen Mitgliederversammlung teilnehmen.
Füllen Sie bitte nur den für Sie gültigen Abschnitt (Mitglied, oder Landesverband – oder im Falle der Stimmabgabe für ein Schullandheim und den Landesverband beide Abschnitte -, oder Bundesvorstandsmitglied oder Ehrenvorsitzender oder Ehrenmitglied oder sonstige Teilnahmeberechtigte) aus.
Pro E-Mail-Adresse und für jeden Landesverband kann sich nur eine Person akkreditieren. Nach der Akkreditierung erhalten Sie im Falle der Stimmberechtigung innerhalb von 4 Arbeitstagen (spätestens am 27.05.22 bis 12:00 Uhr) eine persönliche Wahl-Pin um im Zeitraum 27.05.22 (12:00 Uhr) bis 10.06.22 (12:00 Uhr) an den Online-Abstimmungen / Wahlen teilnehmen zu können.
Ihre angegebenen Daten werden vom Wahlausschuss überprüft, anschließend wird Ihre Stimmabgabe freigegeben und gewertet.
Die Veröffentlichung der Ergebnisse findet innerhalb der digitalen Mitgliederversammlung am 18.06.2022 durch die Wahlleitung statt.